In diesem Zusammenhang haben wir uns die Frage gestellt:
Wie können wir nach Steuern und Kosten betrachtet idealtypische Portfolios konzipieren und welche Lagerstätten der Fondsanlage gibt es?
Im Rahmen der Beratung von Einmalanlagen in der Kapitalanlage haben wir die Vorteile unserer Asset-Management Vorschläge detailliert vorgestellt.
Um aber zusätzliche Steuer- und Kostenvorteile für unsere Kunden zu generieren, haben wir mit einer renommierten deutschen Versicherung ein Nettopolicen-Konzept erarbeitet: Der Clou liegt darin, dass die Lagerstätte der Fonds kein Bankdepot, sondern eine Versicherung ist und aus diesem Grund andere Steuergesetze angewendet werden.
Das bedeutet einen erheblichen Steuervorteil und bei gleicher Portfolio-Konstruktion erhebliche Zinses-Zins-Vorteile.
Über unser Konzept der Nettopolice haben wir auch die Kosten auf das Niveau einer Bankdepotlagerung gesetzt.
Ein weiterer Vorteil liegt in der 12/62-Regel. Wenn der Vertrag der Nettopolice mehr als 12 Jahre gelaufen ist und der Eigentümer das Endalter 62 erreicht hat, winken erhebliche Steuervorteile auf der Basis des Halbeinkünfteverfahrens: 50% des Gewinns sind steuerfrei, 50% müssen mit dem dann aktuellen Einkommenstersatz versteuert werden.