Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist Bestandteil der 2. Schicht der Altersvorsorge. Die K&B priorisiert diesen Baustein in den Beratungen zum Vermögensaufbau für Privatkunden, denn die Vorteile sind enorm:

  • Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhalten Sie bedeutende Zuschüsse vom Arbeitgeber, aus der Steuerkasse und der Sozialversicherung. Das erhöht die Rendite vor Steuern und Abgaben auf Ihre Einlage sehr bedeutend
  • Nehmen Sie Ihren Rechtsanspruch wahr – seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
  • Für die betriebliche Altersvorsorge stehen mehrere Durchführungswege zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge angeboten wird.
  • Sie können den Vertrag mitnehmen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln – oder Ihre betriebliche Altersversorgung aus eigenen Mitteln fortführen.
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Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist die Vermögensbildung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer.

Wie funktioinert eine betriebliche Altersvorsorge?

Wenn Sie sich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für eine Entgeltumwandlung entscheiden, wird der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Teil Ihres Gehaltes für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt. Sie bauen so im Laufe Ihres Erwerbslebens Vorsorgeansprüche auf, die Ihnen zu Rentenbeginn als Kapital oder als lebenslange Rente oder als Mischung aus beidem zufließen. Sobald die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sind Ihre Vorsorgeansprüche auch für den Fall geschützt, dass Sie den Arbeitgeber wechseln. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Unverfallbarkeit der Ansprüche. Details dazu regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz BetrAVG.

Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Einbringen von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge. Geschäftsführende Gesellschafter können signifikante Steuervorteile erzielen. Die Beiträge in eine bAV gehen in der Regel vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach individueller Situation kann der Beitrag in die Altersversorgung mehr als doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde.Besonders lohnenswert ist eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sich Ihr Arbeitgeber an den eingezahlten Beiträgen beteiligt. Neben freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen gilt seit dem 1. Januar 2019 für neue, ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Vereinbarungen: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West verpflichtet. Durch die staatliche Förderung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge daher in der Regel für jeden Arbeitnehmer.

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