- Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhalten Sie bedeutende Zuschüsse vom Arbeitgeber, aus der Steuerkasse und der Sozialversicherung. Das erhöht die Rendite vor Steuern und Abgaben auf Ihre Einlage sehr bedeutend
- Nehmen Sie Ihren Rechtsanspruch wahr – seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
- Für die betriebliche Altersvorsorge stehen mehrere Durchführungswege zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge angeboten wird.
- Sie können den Vertrag mitnehmen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln – oder Ihre betriebliche Altersversorgung aus eigenen Mitteln fortführen.
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Weitere InformationenWas ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.
Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist die Vermögensbildung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer.
Wie funktioinert eine betriebliche Altersvorsorge?
Wenn Sie sich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für eine Entgeltumwandlung entscheiden, wird der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Teil Ihres Gehaltes für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt. Sie bauen so im Laufe Ihres Erwerbslebens Vorsorgeansprüche auf, die Ihnen zu Rentenbeginn als Kapital oder als lebenslange Rente oder als Mischung aus beidem zufließen. Sobald die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sind Ihre Vorsorgeansprüche auch für den Fall geschützt, dass Sie den Arbeitgeber wechseln. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Unverfallbarkeit der Ansprüche. Details dazu regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz BetrAVG.